Ihre Anfrage
Gern stehen wir Ihnen telefonisch am Montag oder Dienstag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 oder per E-Mail an termin@heilpraxis-broks.de für Ihre Fragen oder konkrete Terminanfrage zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht bei uns anzurufen. Gern rufen wir Sie auch zurück, wenn Sie uns eine Nachricht zukommen lassen. Im weiteren Verlauf dieser Seite haben wir einige stets wiederkehrende Fragen beantwortet.
FAQ – die wichtigsten Antworten
Termine vereinbaren
Gern stehen wir Ihnen telefonisch am Montag oder Dienstag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 oder per E-Mail an termin@heilpraxis-broks.de für Ihre Terminanfrage zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht bei uns anzurufen. Gern rufen wir Sie auch zurück, wenn Sie uns eine Nachricht zukommen lassen.
Ablauf / Download Fragebogen Erstanamnese
Für die Erstanamnese sollten sie gut eine Stunde Zeit einplanen, da wir uns Ihnen in Gänze widmen und bereits im Ersttermin erste Behandlungsmaßnahmen erfolgen. Unmittelbar vor dem Termin, gern aber auch vorbereitend zuhause, füllen Sie einen Anamnese-Bogen aus, in welchem Sie Fragen zur Person, Ihren Gewohnheiten, Medikamenten, Beschwerden, Vorerkrankungen und Operationen beantworten. Bringen Sie den Anamnese-Bogen zum Termin dann bitte unbedingt mit. Andernfalls bitten wir Sie, zum Ausfüllen eine Viertelstunde eher in der Praxis zu sein. Anamnese-Bogen (PDF)
Behandlungsvertrag / AGB
Damit wir Sie behandeln können, ist es zwingend notwendig, dass Sie mit uns einen Behandlungsvertrag (PDF) eingehen. Dieser regelt u. a. den Vertragsgegenstand, das Honorar, die Rechnungsstellung und enthält umseitig die aktuellen AGB der Praxis.
Honorare für die Behandlung / Rechnungsstellung
Das Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt über unseren Partner medi-serv Bank GmbH. Leistungen des Heilpraktikers sind im Übrigen gemäß §4 Nr. 14 des UStG umsatzsteuerbefreit. Es gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Für die Erstanamnese und eine Behandlungsstunde müssen je nach Aufwand zwischen 85,- und 110,- Euro eingeplant werden.
Rechtzeitig Termine absagen / Versäumnis
In der Heilpraxis werden Termine ohne lange Wartezeiten vereinbart. Sollte der Patient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und ihn nicht spätestens 24 Stunden vorher absagen, fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 95 Euro an, was in etwa den durchschnittlichen Behandlungskosten eines Termins entspricht (Urteil des Amtsgerichtes Meldorf, Aktenzeichen 83 C 1404/02).
Heilpraktiker, Osteopathie und die Krankenkassen
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informiert sich der Patient selbst bei der Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Osteopathische Behandlungen werden mit unter von den Krankenkassen bezuschusst, was im Einzelfall mit der eigenen Krankenkasse geklärt werden muss.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktikerhonorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Verschreibungspflichtige Medikamente
Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.